
Ausschreibung Dresdner Otterspiele 2026
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Wettbewerb |
Swim & Run |
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Termin
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20.06.2026, 09:00 - 11:30 Einlass: 09.00 Uhr; Badhaupteingang |
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Ort
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Helmut-Schön-Allee 2, 01069 Dresden |
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Anfahrt |
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Startzeiten Jahrgänge Distanzen |
10.00: SchC (2016/2017): S: 100m + L: 0,4km 10.20: SchB (2014/2015): S: 200m + L: 1,5km 10.50: SchA+JugB (2012/13+2010/11): S: 200m + L: 1,5km |
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Strecken
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Schwimmen: 25m-Außenbecken des Georg-Arnhold-Bades Lauf: Trassierte Strecke im Badbereich |
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Meldung |
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Meldedaten |
Name, Vorname, Geb.-dat., Geschlecht, Verein |
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Meldeschluss
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Eine Meldung gilt mit Eingang des Startgeldes bis zum 19.06.2026 als abgeschlossen |
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Wertung |
m+w, Plätze 1-6 (Urkunden) für jede AK |
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Zeitmessung |
Handzeitmessung |
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Startunterlagen |
ohne |
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Startgebühr |
Betrag: € 5,- (Badeintritt enthalten) |
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Kostenhinweis |
1 Betreuer je Verein frei; Gäste/Eltern zahlen den Badtarif |
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Überweisung
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Empfänger: Triathlonverein Dresden e.V. Konto: Ostsächsischen Sparkasse Dresden Betreff: Anmeldung Otterspiele-“Name“ |
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Wettkampfbesprechung |
Am Start, jeweils 5 min vor dem jeweiligen AK-Start |
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Regelhinweis |
Es gilt die Sportordnung der DTU |
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Med. Versorgung
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Rettungsschwimmer vor Ort 4 Notfallambulanzen im Umkreis von 3km |
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Veranstalter |
Triathlonverein Dresden e.V. |
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Kontakt |
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Genehmigungsnummer |
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Hinweis Haftungsbeschränkung
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichter-ordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
Mit seiner Meldung bestätigt jeder Teilnehmer, dass sein Trainings- und Gesundheitszu-stand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. Jeder Teilnehmer informiert sich über die mit dem Wettkampf verbundenen Gefahren und bestätigt ausdrücklich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen.
Der Veranstalter haftet nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Meldegebühr.
Streckenplan
