§ 1 Gesetzlichkeiten - Festlegungen
Den folgenden Festlegungen liegt die Satzung des Triathlonverein Dresden e. V. (beschlossen von der Mitgliederversammlung am 09.03.1996) zu Grunde:
1. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
2. über die Höhe der Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 2 Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge
1. Bei der Neuaufnahme eines Mitglieds erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr, die sofort zu entrichten ist. Die Höhe der Aufnahmegebühr ist in der Anlage „Beitragsübersicht“ ersichtlich.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird nach Altersbereichen und der Anzahl der dem Verein beigetretenen Familienmitgliedern gestaffelt festgelegt und ist in der Anlage „Beitragsübersicht„ ersichtlich. Die Reihenfolge der Familienmitglieder beginnt mit dem Familienältesten absteigend; dabei wird gemeinsame Wohnanschrift vorausgesetzt. Die Altersgrenze für Folgemitglieder wird für nicht miteinander verheiratete Familienmitglieder auf 26 Jahre festgesetzt. Über Lebensgemeinschaften entscheidet das Präsidium auf Antrag.
3. Der Vereinsbeitrag für eine ruhende Mitgliedschaft ist in der Anlage „Beitragsübersicht“ ersichtlich. Der Beitrag wird für die beantragte Zeit im voraus fällig. Bei Lastschrifteinzug wird dieser zum Jahresende vom Konto abgebucht.
§ 3 Die Kasse des Vereins und deren Verwaltung
1. Das Vereinskonto ist bei der Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ: 850 503 00 Kontonummer: 312 00 95 078 eingerichtet.
2. Die Trennung der Kasse des Vereins in Unterkassen erfolgt rechentechnisch.
3. Alle Ein- und Ausgänge haben bargeldlos, per Überweisung, zu erfolgen.
§ 4 Beitragskassierung und deren Kontrolle
1. Die Jahresbeiträge werden im Januar jeden Jahres per Lastschrift vom Konto des Mit-glieds eingezogen. Auf Antrag kann der Einzug in zwei Teilen erfolgen (Januar und Juli).
2. Für Neumitglieder und Startpassinhaber gilt Punkt (1) nicht. Bei diesen erfolgt die Beitrags- und Startpasszahlung über das Lastschriftverfahren. Dazu ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zuerteilen.
2. Für Neumitglieder und Startpassinhaber gilt Punkt (1) nicht. Bei diesen erfolgt die Beitrags- und Startpasszahlung über das Lastschriftverfahren. Dazu ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zuerteilen.
3. Der Startpassbeitrag kann zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet werden. Dabei ist Punkt (2) und ein Bearbeitungszeitraum von bis zu 4 Wochen zu beachten.
4. Der Vorstand gibt halbjährlich das aktuelle Mitgliederverzeichnis heraus, darin sind fördernde Mitglieder und Mitglieder mit Beitragsstundungen besonders gekennzeichnet.
Auf Grundlage dieser Liste ist die Summe der Beiträge zu berechnen und mit den tatsächlichen Einnahmen zu vergleichen.
§ 5 Aufgaben des Kassenwartes
Der Kassenwart ist verantwortlich für
• die Verwaltung der Vereinskasse,
• die Überweisung aller dem Verein entstehenden Verbindlichkeiten, die Entgegennahme der von außen zufließenden Mittel und Kontrolle darüber, daß dem Verein zustehende Mittel auch auf das Vereinskonto überwiesen werden,
• Unterstützung der Revisionskommission bei der Revision der Vereinskasse
• Aufstellung des Haushaltsplanes und Anfertigung des Finanzberichtes vor der Mitgliederversammlung.
§ 6 Verwaltung der Kasse
1. Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch entsprechende Belege auszuweisen.
2. Zahlungen und Überweisungen aus der Vereinskasse dürfen nur auf Anweisung des Präsidenten vorgenommen werden. Liegt ein Beschluss des Vorstandes zugrunde, gilt das Protokoll der Vorstandssitzung als Zahlungs- bzw. Überweisungsauftrag.
§ 7 Revision der Kasse
1. Die Revision der Vereinskasse erfolgt einmal jährlich in Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung.
2. Die Revisionskommission besteht aus zwei gleichberechtigten Revisoren.
3. Die Revisionskommission wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied der Revisionskommission während der Amtsperiode aus, kann der Vorstand einen Ersatzrevisor für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Revisors wählen.
§ 8 Verwendung der Gelder
1. Abführung an DTU, STV und LSB
2. Mittel zur Gründung und Unterhaltung des „e. V.“
3. Aufwandsentschädigungen bei Aktivitäten im Auftrag des Vereins
4. Finanzierung von durch den Verein genutzten Sportstätten (Schwimmhallen, Sporthallen, usw.).*
5. Trainingslager bzw. Nutzung bei Fremdvereinen.*
6. Wettkampfbezuschussungen
• Sind auf Antrag an das Präsidium möglich,
• Bei Teilnahme an der Bundesliga oder nachgeordneten Ligen für den Triathlonverein Dresden (alle Altersbereiche) im Triathlon werden die Zweitstartlizenz- und Startgebühren vollständig durch den Verein getragen.
7. Informationsmaterial (Zeitschriften, Bücher)*
8. Gemeinschaftlich genutztes Trainings- und Wettkampfmaterial *
9. Aufwendungen für Trainer und übungsleiter entsprechend Übungsleitervertrag
10. Fahrkostenzuschüsse
• Für im Auftrag des Vereins durchgeführte Reisen ab 25 km einfacher Strecke (soweit nicht anderweitig erstattet) werden Fahrtkostenzuschüsse entsprechend der Regelungen des Landessportbundes für Fahrtkosten erstattet.
§9 gestrichen (in der MV vom 09.12.2012)
$10 gestrichen (in der MV vom 09.12.2012)
§ 11 sonstige Anträge
Jedes Mitglied kann darüber hinaus einen Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme stellen.
Der Antrag bedarf der Schriftform und ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme sowie wenn möglich vor einer Präsidiumssitzung des Vereins einzureichen. über den Antrag entscheidet das Präsidium auf seiner nächsten Sitzung. Bei Bewilligung sind die Abrechnungsmodalitäten auf der Rückseite des Antrages einzuhalten.
§ 12 Anlagen
Der Finanzordnung sind folgende Anlagen zugeordnet:
• Beitragsübersicht
• Aufnahmeanträge
• Antrag auf ruhende Mitgliedschaft
• Antrag auf Lastschrifterteilung (Einzugsermächtigung)
• Information zur Vereinsmitgliedschaft
• Die darin enthaltenen Angaben, sofern diese nicht Änderungen zur Finanzordnung beinhalten, können durch das Präsidium des TV Dresden e.V. geändert werden. Die darin enthaltenen Angaben sind für die Vereinsmitglieder bindend.
§ 13 Gültigkeit
Die Finanzordnung wurde in der vorliegenden Form auf der Mitgliederversammlung des Triathlonverein Dresden e.V. am 24.10.1998 beschlossen; am 16.12.2000 (§10 neu), am 30.11.2002 (Euroumstellung), am 09.12.2012 (§§ 2, 5 (redaktionell), 8 (Unterpunkt 6 – inhaltlich, §§ 9,10 (gestrichen)) geändert und ist ab 01.01.1999 gültig.
Die auf der Mitgliederversammlung am 29.11.2008 beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet und sind ab 01.01.2009 gültig.
Die auf der Mitgliederversammlung am 09.12.2012 beschlossenen Änderungen (§§ 2, 5 (redaktionell), §8 (Unterpunkt 6 – inhaltlich, §§ 9,10 (gestrichen)) sind ab 01.01.2013 gültig.
Die auf der Mitgliederversammlung am 29.11.2008 beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet und sind ab 01.01.2009 gültig.
Die auf der Mitgliederversammlung am 09.12.2012 beschlossenen Änderungen (§§ 2, 5 (redaktionell), §8 (Unterpunkt 6 – inhaltlich, §§ 9,10 (gestrichen)) sind ab 01.01.2013 gültig.
Beitragsübersicht gültig ab 01.01.2013
Altersbereich | 1.Familien-mitglied | 2.Familien-mitglied | 3.Familien-mitglied | Aufnahme-gebühr | Startpass-gebühr |
Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahre |
120,00 | 60,00 | 30,00 | 5,00 | * |
Jugendliche 19-20 Jahre |
120,00 | 60,00 | 45,00 | 10,00 | * |
Erwachsene ab 21 Jahre |
120,00 | 60,00 | 45,00 | 20,00 | * |
* Entsprechend der Finanzordnung des STV